Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter LaModula veröffentlichte Webpräsenz.

Wir sind bemüht unseren Webshop im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Das Bundesportal ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer am 10.05.2025 abgeschlossenen Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung in PDF fehlen
    Die PDFs die über die Webseite erstellt und zum Herunterladen angeboten werden, sind nicht barrierefrei.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte fehlen teilweise
    Die Icons im Footer und in der Ergebnisliste einer Stichwortsuche sind über SVGs in das HTML eingebunden und haben keinen Alternativtext.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften sind teilweise fehlerhaft
    In verschiedenen Leistungsbeschreibungen werden Überschriften nicht mit den geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Es werden P-Tags anstelle von H-Tags verwendet.
    In den Antragsformularen sind Überschriften (H1-Tags) mehrfach vergeben und werden doppelt vorgelesen.
  • Nicht vollständig ohne Maus nutzbar
    Nicht alle Radiobuttons (Sterne und Native Radio-Buttons in der Feedbackkomponente) lassen sich mit der Leer-Taste auswählen.
  • Bereiche nicht sinnvoll überspringbar
    Es fehlen HTML5 Elemente zur Auszeichnung von Bereichen (header, footer) die den Seitenaufbau sinnvoll erschließen. Ebenso fehlen WAI-ARIA document landmarks, welche die Seitenbereiche sinnvoll strukturieren.
  • Aktuelle Position des Fokus nicht immer deutlich
    Der Tastatur-Fokus bei Button, Links und Formularfeldern ist an einigen Stellen (Meinung sagen, Suchergebnis, Antragsformulare) deutlich genug.
  • Fehlerhaft ausgefüllte Felder nicht programmatisch ermittelbar
    Fehlerhaft ausgefüllte Felder in Antragsformularen werden nur über einen Farbwechsel hervorgehoben. Die Fehlermeldung ist nicht Teil des Labels und nicht über aria-labelledby oder aria-describedby mit dem Input Feld verknüpft und so nicht mehr programmatisch ermittelbar.
  • Syntax nicht durchgängig korrekt
    Alle durch das Content Management System generierten Seiten enthalten Syntax-Fehler (unnötige bzw. nicht zulässige html Attribute) und entsprechen nicht den W3C-HTML Standard.
    Eine saubere HTML-Syntax vereinfacht Browsern oder Screenreadern den Umgang mit der Seite.
  • Statusmeldungen nicht programmatisch verfügbar
    Nach Absenden des Feedbacks wird eine Erfolgsmeldung angezeigt. Diese Meldung ist jedoch für assistive Technologien nicht verfügbar. Nutzende werden so nicht auf sie aufmerksam, ohne ihren aktuellen Fokus oder Standpunkt ändern zu müssen.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist bis Ende 2025 geplant.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 10.04.2025 erstellt und zuletzt am 10.05.2025 aktualisiert.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit:

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von LaModula aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie ein E-Mail auf office@lamodula.at. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

LaModula GmbH

Italiener Straße 10a 
9500 Villach, Österreich

T +43 4242 39900
F +43 4242 39900-22
office@lamodula.at

Erreichbarkeit: Mo-Fr: 10:00 - 18:00 Uhr und Sa: 09:00 - 13:00 Uhr


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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